Darauf sind wir stolz

Dass Nachhaltigkeit im Hause Salm-Salm & Partner keine Werbefloskel sondern gelebte Wirklichkeit ist, zeigen die unabhängigen Bestätigungen führender unabhängiger Agenturen. Die Vergabe aller uns verliehenen Siegel wird von deren Initiatioren einmal im Jahr in einem aufwendigen und strengen Prozess überprüft. 

Die Siegel sind Ausweis für unsere Stringenz und stete Optimierung in allen Prozessen, die die Nachhaltigkeit in unseren Produkten sicher stellen. Das gilt sowohl für den Einsatz von Ausschlusskriterien als auch für die Anwendung von qualitativ hochwertigen Best in Class-Ansätzen.

Transparenz und Offenheit sind uns wichtig. Daher finden Sie untenstehend alle unsere Berichte zur Nachhaltigkeit im Hause Salm-Salm. Fondsindividuelle Reporte finden Sie ebenfalls auf den untenstehend verlinkten Seiten der jeweiligen Einzelfonds. 

Auszeichnungen und Initiativen

Ausgezeichnet mit dem österreichischen Umweltzeichen

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Ausgezeichnet mit dem FNG Siegel

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Unterzeichner der UN-PRI

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Veröffentlich­ungen

Veröffentlichungen nach der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019

Offenlegungsverordnung

Unternehmensspezifische Veröffentlichungen (Art. 3)


Artikel 3 – OffenlegungsVO

Informationen über Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

 

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften sind wir zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet. Die ökologischen und sozialen Merkmale unserer nachhaltig ausgerichteten Anlagestrategien und Finanzinstrumente werden durch uns beworben.

  • Als Unternehmen möchten wir einen Beitrag leisten zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels zu verringern. Neben der Beachtung von Nachhaltigkeitszielen in unserer Unternehmensorganisation selbst sehen wir es als unsere Aufgabe an, auch unsere Kunden in der Ausgestaltung der zu uns bestehenden Geschäftsverbindung für Aspekte der Nachhaltigkeit zu sensibilisieren. Im Rahmen der Vermögensverwaltung (oder Anlageberatung) – nicht aber im Rahmen des sog. beratungsfreien Geschäfts – erfragen wir deren diesbezüglichen Vorstellungen und Wünsche und lassen diese in die setzen diese sodann um.
  • Umweltbedingungen, soziale Verwerfungen und oder eine schlechte Unternehmensführung können in mehrfacher Hinsicht negative Auswirkungen auf den Wert der Anlagen und Vermögenswerte unserer Kunden haben. Diese sog. Nachhaltigkeitsrisiken können unmittelbare Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und auch auf die Reputation der  Anlageobjekte haben. Da sich derartige Risiken letztlich nicht vollständig ausschließen lassen, haben wir für die von uns angebotenen Finanzdienstleistungen spezifische Strategien entwickelt, um Nachhaltigkeitsrisiken erkennen und begrenzen zu können.
  • Die Identifikation geeigneter Anlagen kann zum einen darin bestehen, dass wir in Investmentfonds investieren (bzw. empfehlen), deren Anlagepolitik bereits mit einem geeigneten und anerkannten Nachhaltigkeits-Filter zur Reduktion von Nachhaltigkeitsrisiken ausgestattet ist. Die Identifikation geeigneter Anlagen zur Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken kann auch darin bestehen, dass wir für die Produktauswahl in der Vermögensverwaltung (bzw. für die Empfehlungen in der Anlageberatung) auf anerkannte Rating-Agenturen zurückgreifen. Die konkreten Einzelheiten ergeben sich aus den individuellen Vereinbarungen sowie aus den Investment- und Nachhaltigkeitsprozessen der Finanzinstrumente.
  • Die Strategien unseres Unternehmens zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken fließen auch in die unternehmensinternen Organisationsrichtlinien ein.

Artikel 4 – OffenlegungsVO

Erklärung zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren für Vermögensverwaltung und Anlageberatung

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften sind wir zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet:

  • Investitionsentscheidungen können nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt (z.B. Klima, Wasser, Artenvielfalt), auf soziale- und Arbeitnehmerbelange haben und auch der Bekämpfung von Korruption und Bestechung abträglich sein.
  • Wir haben grundsätzlich ein erhebliches Interesse daran, unserer Verantwortung als Finanzdienstleister gerecht zu werden und dazu beizutragen, derartige Auswirkungen im Rahmen unserer Anlageentscheidungen (bzw. Anlageempfehlungen) zu minimieren, idealerweise zu vermeiden.
  • Aufgrund unseres Nachhaltigkeitsfilters unterstützen wir nachhaltig wirtschaftende Unternehmen. Ziel dieser Pre-Trade-Kontrolle ist, die nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren möglichst gering zu halten.
  • Wir sind Unterzeichner der „Principles for Responsible Investments“ sowie des „Europäischen Transparenzkodex für Nachhaltigkeitsfonds“.
  • Wir möchten einen Beitrag zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel zu leisten, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels und anderer ökologischer oder sozialer Missstände zu verringern.

Artikel 5 – OffenlegungsVO

Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken

Eine der Grundpfeiler unserer Geschäftspolitik ist die nachhaltige Ausrichtung in all unseren Geschäftsbereichen.

Nachhaltigkeitsrisiken werden auf „klassische“ Investmentrisiken übertragen bzw. gehen mit diesen einher. Klassische Performance- oder Zielvorgaben werden nicht vereinbart, so dass das Eingehen hoher Risiken zu deren Erreichung nicht notwendig ist. Wir sind nur unseren Kunden verpflichtet.

Das Institut zahlt ein branchenübliches Fixgehalt. Das Fixgehalt sichert die Grundversorgung der Mitarbeiter gemäß ihrer jeweiligen Tätigkeit. Es hat zum Ziel, die Mitarbeiter langfristig an das Institut zu binden

Das Institut behält sich vor, Mitarbeitern eine variable Vergütung zu zahlen. Die variable Vergütung berücksichtigt die Qualität der Arbeit des jeweiligen Mitarbeiters, den Umfang der erbrachten Arbeitsleistung, die Steigerung der Rentabilität des Institutes, die persönliche Führung und die Umsetzung der Unternehmenswerte.

Das Institut hat die Obergrenze der variablen Vergütung auf 100% des Fixgehaltes des jeweiligen Mitarbeiters festgelegt (§25a Abs. 5 KWG). Sofern ein Mitarbeiter eine variable Vergütung erhalten soll, stellt das Institut für den Einzelfall sicher, dass die Anforderungen der §§ 5ff. InstitutsVergV eingehalten werden.


Die fondsspezifischen Veröffentlichungen sind auf der Hompage (Universal Fondsfinder) der Universal Investment für die jeweilige Anteilscheinklasse des betreffenden Fonds verfügbar. 

Nach Eingabe der jeweiligen ISIN oder des Fondsnamens über die Fondssuche sind die Veröffentlichungen im Downloadbereich abrufbar.

fondsfinder.universal-investment.com


Die fondsspezifischen Veröffentlichungen sind auf der Hompage (Universal Fondsfinder) der Universal Investment für die jeweilige Anteilscheinklasse des betreffenden Fonds verfügbar. 

Nach Eingabe der jeweiligen ISIN oder des Fondsnamens über die Fondssuche sind die Veröffentlichungen im Downloadbereich abrufbar.

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