Veröffentlichungen und Auszeichnungen
Darauf sind wir stolz
Dass Nachhaltigkeit im Hause Salm-Salm & Partner keine Werbefloskel sondern gelebte Wirklichkeit ist, zeigen die unabhängigen Bestätigungen führender unabhängiger Agenturen. Die Vergabe aller uns verliehenen Siegel wird von deren Initiatioren einmal im Jahr in einem aufwendigen und strengen Prozess überprüft.
Die Siegel sind Ausweis für unsere Stringenz und stete Optimierung in allen Prozessen, die die Nachhaltigkeit in unseren Produkten sicher stellen. Das gilt sowohl für den Einsatz von Ausschlusskriterien als auch für die Anwendung von qualitativ hochwertigen Best in Class-Ansätzen.
Transparenz und Offenheit sind uns wichtig. Daher finden Sie untenstehend alle unsere Berichte zur Nachhaltigkeit im Hause Salm-Salm. Fondsindividuelle Reporte finden Sie ebenfalls auf den untenstehend verlinkten Seiten der jeweiligen Einzelfonds.
Auszeichnungen und Initiativen

Ausgezeichnet mit dem österreichischen Umweltzeichen

Ausgezeichnet mit dem österreichischen Umweltzeichen
Das Österreichische Umweltzeichen wurde dem Salm-Salm Sustainability Convertible Fonds und der Salm-Salm Nachhaltigen Aktienstrategie vom österreichischen Umweltministerium verliehen, weil bei der Auswahl von Wertpapieren neben wirtschaftlichen auch ökologische und soziale Kriterien beachtet werden.
Das Umweltzeichen gewährleistet, dass diese Kriterien und deren Umsetzung geeignet sind, entsprechende Finanzinstrumente auszuwählen.
Das Österreichische Umweltzeichen wurde vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Infrastruktur und Technologie (BMK) für „Salm Sustainability Convertible / Salm Nachhaltige Aktienstrategie“ verliehen, weil bei der Auswahl von Aktien und Anleihen neben wirtschaftlichen auch ökologische und soziale Kriterien beachtet werden. Das Umweltzeichen gewährleistet, dass diese Kriterien und deren Umsetzung geeignet sind, entsprechende Aktien und Anleihen auszuwählen. Dies wurde von unabhängiger Stelle geprüft. Die Auszeichnung mit dem Umweltzeichen stellt keine ökonomische Bewertung dar und lässt keine Rückschlüsse auf die künftige Wertentwicklung des Finanzprodukts zu.

Ausgezeichnet mit dem FNG Siegel

Ausgezeichnet mit dem FNG Siegel
Das FNG-Siegel für nachhaltige Investmentfonds hat das Forum Nachhaltige Geldanalgen (FNG) gemeinsam mit Finanzfachleuten und Akteuren der Zivilgesellschaft in einem dreijährigen Austausch erarbeitet. Qualitätsstandards für nachhaltige Anlageprodukte weiterzuentwickeln und beständig zu verbessern, um damit die Qualität nachhaltiger Geldanlagen zu sichern, gehört zu den Kernaufgaben des FNG. Auch das Siegelkonzept selbst wird zusammen mit einem unabhängigen Komitee stetig weiterentwickelt und so an die Dynamik des nachhaltigen Investmentmarktes wie auch an neue Anforderungen angepasst.
Das FNG-Siegel im Überblick:
• Qualitätssicherung nachhaltiger Geldanlagen
• Mindestanforderungen nach international anerkannten Normen
• Verringerter Zeit- und Kostenaufwand für Anleger und Fondsanbieter
• Prüfung durch einen unabhängigen Auditor
• Förderung des nachhaltigen Investmentmarktes
Unser Salm Sustainability Convertible wurde seit 2016 jährlich mit dem FNG-Siegel ausgezeichnet, seit 2019 mit zwei Sternen
Das FNG-Siegel wird jährlich verliehen. Weitere Informationen finden Sie unter fng-siegel.org.

Unterzeichner der UN-PRI

Unterzeichner der UN-PRI
Die UN Principles for Responsible Investment - deutsch: Prinzipien für verantwortliches Investieren der Vereinten Nationen (UNPRI) - sind eine Investoreninitiative in Partnerschaft mit der Finanzinitiative des UN-Umweltprogramms UNEP und dem UN Global Compact. Diese Initiative wird durch ein internationales Investorennetzwerk, das Prinzipien für nachhaltige und verantwortungsvolle Investments erstellt hat und umsetzen möchte, mit Leben gefüllt. Die Unterzeichner tragen zu einem nachhaltigeren globalen Finanzsystem bei. Ziel ist es, die Auswirkungen von Nachhaltigkeit für Investoren zu verstehen und die Unterzeichner dabei zu unterstützen, diese Themen in ihre Investitionsentscheidungsprozesse einzubauen.

Unterzeichner des Europäischen Transparenzkodex

Unterzeichner des Europäischen Transparenzkodex
Seit Mai 2008 gibt es das „Europäische Transparenzlogo“ um Anlegern die Orientierung zu erleichtern. Seit Februar 2013 liegt der Transparenz Kodex in der Version 3.0 vor. Um das Logo zu erhalten, müssen Anbieter detaillierte Antworten auf zahlreiche Fragen zu Kerndaten und Entwicklung des Fonds, Nachhaltigkeitsverständnis, Anlagekriterien, Researchmethoden, externe Kontrolle, Auswertung und Verwendung der Informationen, Stimmrechtsausübung und Informationspolitik gegenüber den Anlegern liefern.
Das Logo wird nur für ein Jahr vergeben und darf lediglich auf Prospekten oder Seiten prangen, die ausschließlich nachhaltige Produkte vorstellen. Unter Experten gilt das als eine Art Gütesiegel. Das Forum Nachhaltige Geldanlagen (FNG) listet die Fonds mit Transparenzlogo für den deutschsprachigen Raum auf.
Bisher haben rund 350 Nachhaltigkeitsfonds den Kodex unterzeichnet (Stand: Mitte 2013). Aber längst nicht alle tragen das Transparenzlogo. viele Fonds scheuen den damit verbundenen Aufwand. Damit trennt das Logo auch die Spreu vom Weizen: Auf den dynamischen Zug von Umwelt- und Nachhaltigkeitsfonds springen scharenweise konventionelle Anbieter auf, doch einige Produkte sind viel weniger nachhaltig als proklamiert. Manche reduzieren das breite Nachhaltigkeitskonzept auf den Ausschluss von Waffenherstellern, oder die Kriterien sind unklar. Den Aufwand, transparent zu sein, vermeiden viele derartige Anbieter.
Salm-Salm & Partner hebt sich hier durch vollständige Tranzparenz des Nachhaltigkeitsprozesses hervor. Wir tragen für unseren umfassenden und "echten" Nachhaltigkeitsansatz mit Stolz das Tranzparenzlogo für unsere Fonds Salm Sustainability Convertible und Nachhaltige Aktienstrategie.
Das Europäische Transparenzlogo für Nachhaltigkeitsfonds kennzeichnet, dass Salm-Salm & Partner sich verpflichtet, korrekt, angemessen und rechtzeitig Informationen zur Verfügung zu stellen, um Interessierten, insbesondere Kunden, die Möglichkeit zu geben, die Ansätze und Methoden der nachhaltigen Geldanlage des jeweiligen Fonds nachzuvollziehen.
Ausführliche Informationen über den Europäischen Transparenz Kodex finden Sie unter www.eurosif.org. Informationen über die Nachhaltige Anlagepolitik und ihre Umsetzung innerhalb der Fonds finden Sie unter den jeweiligen Fondsseiten, sowie der Themenseite Nachhaltigkeit auf unserer Webseite. Der Transparenz Kodex wird gemanagt von Eurosif, einer unabhängigen Organisation.
Das Europäische SRI Transparenz-Logo steht für die oben beschriebene Verpflichtung des Fondsmanagers. Es ist nicht als Befürwortung eines bestimmten Unternehmens, einer Organisation oder Einzelperson zu verstehen.
Veröffentlichungen
Veröffentlichungen nach der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019
Offenlegungsverordnung
Unternehmensspezifische Veröffentlichungen (Art. 3)
Artikel 3 – OffenlegungsVO
Informationen über Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften sind wir zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet. Die ökologischen und sozialen Merkmale unserer nachhaltig ausgerichteten Anlagestrategien und Finanzinstrumente werden durch uns beworben.
- Als Unternehmen möchten wir einen Beitrag leisten zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels zu verringern. Neben der Beachtung von Nachhaltigkeitszielen in unserer Unternehmensorganisation selbst sehen wir es als unsere Aufgabe an, auch unsere Kunden in der Ausgestaltung der zu uns bestehenden Geschäftsverbindung für Aspekte der Nachhaltigkeit zu sensibilisieren. Im Rahmen der Vermögensverwaltung (oder Anlageberatung) – nicht aber im Rahmen des sog. beratungsfreien Geschäfts – erfragen wir deren diesbezüglichen Vorstellungen und Wünsche und lassen diese in die setzen diese sodann um.
- Umweltbedingungen, soziale Verwerfungen und oder eine schlechte Unternehmensführung können in mehrfacher Hinsicht negative Auswirkungen auf den Wert der Anlagen und Vermögenswerte unserer Kunden haben. Diese sog. Nachhaltigkeitsrisiken können unmittelbare Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und auch auf die Reputation der Anlageobjekte haben. Da sich derartige Risiken letztlich nicht vollständig ausschließen lassen, haben wir für die von uns angebotenen Finanzdienstleistungen spezifische Strategien entwickelt, um Nachhaltigkeitsrisiken erkennen und begrenzen zu können.
- Die Identifikation geeigneter Anlagen kann zum einen darin bestehen, dass wir in Investmentfonds investieren (bzw. empfehlen), deren Anlagepolitik bereits mit einem geeigneten und anerkannten Nachhaltigkeits-Filter zur Reduktion von Nachhaltigkeitsrisiken ausgestattet ist. Die Identifikation geeigneter Anlagen zur Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken kann auch darin bestehen, dass wir für die Produktauswahl in der Vermögensverwaltung (bzw. für die Empfehlungen in der Anlageberatung) auf anerkannte Rating-Agenturen zurückgreifen. Die konkreten Einzelheiten ergeben sich aus den individuellen Vereinbarungen sowie aus den Investment- und Nachhaltigkeitsprozessen der Finanzinstrumente.
- Die Strategien unseres Unternehmens zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken fließen auch in die unternehmensinternen Organisationsrichtlinien ein.
Unternehmensspezifische Veröffentlichungen (Art. 4)
Artikel 4 – OffenlegungsVO
Erklärung zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren für Vermögensverwaltung und Anlageberatung
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften sind wir zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet:
- Investitionsentscheidungen können nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt (z.B. Klima, Wasser, Artenvielfalt), auf soziale- und Arbeitnehmerbelange haben und auch der Bekämpfung von Korruption und Bestechung abträglich sein.
- Wir haben grundsätzlich ein erhebliches Interesse daran, unserer Verantwortung als Finanzdienstleister gerecht zu werden und dazu beizutragen, derartige Auswirkungen im Rahmen unserer Anlageentscheidungen (bzw. Anlageempfehlungen) zu minimieren, idealerweise zu vermeiden.
- Aufgrund unseres Nachhaltigkeitsfilters unterstützen wir nachhaltig wirtschaftende Unternehmen. Ziel dieser Pre-Trade-Kontrolle ist, die nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren möglichst gering zu halten.
- Wir sind Unterzeichner der „Principles for Responsible Investments“ sowie des „Europäischen Transparenzkodex für Nachhaltigkeitsfonds“.
- Wir möchten einen Beitrag zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel zu leisten, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels und anderer ökologischer oder sozialer Missstände zu verringern.
Unternehmensspezifische Veröffentlichungen (Art. 5)
Artikel 5 – OffenlegungsVO
Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken
Eine der Grundpfeiler unserer Geschäftspolitik ist die nachhaltige Ausrichtung in all unseren Geschäftsbereichen.
Nachhaltigkeitsrisiken werden auf „klassische“ Investmentrisiken übertragen bzw. gehen mit diesen einher. Klassische Performance- oder Zielvorgaben werden nicht vereinbart, so dass das Eingehen hoher Risiken zu deren Erreichung nicht notwendig ist. Wir sind nur unseren Kunden verpflichtet.
Das Institut zahlt ein branchenübliches Fixgehalt. Das Fixgehalt sichert die Grundversorgung der Mitarbeiter gemäß ihrer jeweiligen Tätigkeit. Es hat zum Ziel, die Mitarbeiter langfristig an das Institut zu binden
Das Institut behält sich vor, Mitarbeitern eine variable Vergütung zu zahlen. Die variable Vergütung berücksichtigt die Qualität der Arbeit des jeweiligen Mitarbeiters, den Umfang der erbrachten Arbeitsleistung, die Steigerung der Rentabilität des Institutes, die persönliche Führung und die Umsetzung der Unternehmenswerte.
Das Institut hat die Obergrenze der variablen Vergütung auf 100% des Fixgehaltes des jeweiligen Mitarbeiters festgelegt (§25a Abs. 5 KWG). Sofern ein Mitarbeiter eine variable Vergütung erhalten soll, stellt das Institut für den Einzelfall sicher, dass die Anforderungen der §§ 5ff. InstitutsVergV eingehalten werden.
Salm Nachhaltige Aktienstrategie Fondsspezifische Veröffentlichungen nach Art. 8 der SFDR
Beschreibung der Art und Weise, wie Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen einbezogen werden sowie das Ergebnis der Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite
Die Gesellschaft bezieht im Rahmen ihres Investmentprozesses alle relevanten finanziellen Risiken in ihre Anlageentscheidung mit ein und bewertet diese fortlaufend. Dabei werden auch alle relevanten Nachhaltigkeitsrisiken im Sinne der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („nachfolgend Offenlegungs-Verordnung“) berücksichtigt, die wesentliche negative Auswirkungen auf die Rendite einer Investition haben können.
Als Nachhaltigkeitsrisiko wird ein Ereignis oder eine Bedingung im Bereich Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung bezeichnet, dessen beziehungsweise deren Eintreten erhebliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte. Nachhaltigkeitsrisiken können demnach zu einer wesentlichen Verschlechterung des Finanzprofils, der Liquidität, der Rentabilität oder der Reputation des zugrundeliegenden Investments führen. Sofern Nachhaltigkeitsrisiken nicht bereits im Bewertungsprozess der Investments berücksichtigt werden, können diese wesentlich negative Auswirkungen auf den erwarteten/ geschätzten Marktpreis und/ oder die Liquidität der Anlage und somit auf die Rendite des Fonds haben. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten erheblich einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen.
Weitere Informationen über die Art und Weise wie Nachhaltigkeitsrisiken in den Investmentprozess einbezogen werden sowie über das mögliche Ausmaß der Auswirkungen der Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite, können Sie bei ausgelagerten Portfoliomangement-Mandaten der Internetseite des jeweiligen Asset Managers entnehmen. Ansonsten finden Sie die Informationen auf der Internetseite der Universal-Investment.
Beschreibung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale
Salm-Salm & Partner berücksichtigt im Zusammenhang mit den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung insbesondere den Askepkt Klimaschutz. In Ergänzung dessen hat Salm-Salm & Partner in Zusammenarbeit mit seinen Datenanbietern ein individuelles ESG-Nachhaltigkeits-Ratingprofil auf Basis einer Vielzahl von Kriterien in Anlehnung an im deutschsprachigen Markt führenden Leitfäden entwickelt. Dabei werden folgende ESG Bereiche berücksichtigt:
Umwelt (Umsatzschwellen):
- Atomenergie (0%)
- Fossile Energien (0%)
- Hochvolumen-Fracking (0%)
- Ölsande (0%)
- Tierversuche (0%)
- Biozide (0%)
- Grüne Gentechnik (0%)
Soziales (Umsatzschwellen):
- Glückspiel (0%)
- Pornografie (0%)
- Spirituosen/Alkohol (10%)
- Tabakwaren (0%)
- Rüstung (0%)
- geächtete Waffen (0%)
- Embryonenforschung (0%)
Unternehmensführung (Umsatzschwellen):
- Ausschluss von kontroversen Geschäftspraktiken (Korruption, Bestechung, Bilanzierung, Steuern, Wettbewerb)
- Normasiertes Screening (ILO-Konventionen, OECD-Richtlinien für MNCs, UN Global Compact, SIPRI)
Für den Fonds wird seit 2017 erstmals der CO2-Footrint erhoben. Zusätzlich werden seit Einführung der SSP Klimaschutzrichtlinie alle Investitionen in Kohle, Gas und Öl ausgeschlossen. Seit 2020 wird zusätzlich ermittelt, welche Klimawirkungen, entlang der 2015 von den Vereinten Nationen beschlossenen Pariser Klimaziele, vom Fonds ausgehen, ausgedrückt in Grad Celsius, als sogenannte "forward-looking" Klima-Metrik. Würden alle Unternehmen so wirtschaften, wie die im Portfolio allokierten, so betrüge die Erderwärmung unter 2 Grad Celsius, so die Auswertung von right. based on science mit Stand vom 16.02.2021.
Wenden Unternehmen in die investiert wird Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung an?
In der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates sind Transparenzpflichten in Bezug auf ökologische, soziale Aspekte und Aspekte der Unternehmensführung im Rahmen der nichtfinanziellen Berichterstattung festgelegt. Der Fonds investiert ausschlißelich in Unternehmen, die Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung aufzeigen. Es wird erwartet, dass die Unternehmen einen Unternehmensführungskodex im Einklang mit den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften veröffentlichen, in dem sie mindestens soliden Managementstrukturen, eine ordentliche Beziehung zu Arbeitnehmern, Vergütung von Mitarbeitern sowie der Einhaltung der Steuervorschriften ausweisen.
Zur Bewertung der guten Unternehmensführung wird zunächst vorranging auf eine sogenannte "Best-in-Class"-Analyse abgestellt. Hierbei werden Gewichtungen der obersten Ebenen der ESG Unternehmensbewertungen sowie branchenspezifischen Mindestratings als Schwelle definiert, die nicht unterschritten werden darf.
Methoden zur Bewertung, Messung und Überwachung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale
Salm-Salm & Partner arbeitet mit einer Vielzahl von Researchhäusern zusammen, darunter mit bekannten Marktgrößen wie MSCI ESG (https://www.msci.com/esg-integration) und mit Start-Ups, wie dem Frankfurter Fintech right. based on science (https://www.2degreecompatible.com). Weitere externe Quellen umfassen Altert Services von Anbietern wie Bloomberg, Google und dem Sustainable Business Institute (SBI).
Daneben wird der Ausbau komplementärer, überwiegend qualitativer Inhouse-Analysen forciert. Derzeit erheben zwei Analysten zusätzliche Informationen, vor allem auf Basis öffentlich verfügbarer Plattformen und Informationsdienste (u.a. Science Based Targets sciencebasedtargets.org, Clean 200 www.asyousow.org/report-page/2020-clean200, Carbon Underground thecarbonunderground.org, Influence Map influencemap.org/). Ein Großteil dieser internen Analysen stützt sich dabei auf klimabezogene Daten.
Das ESG-Evaluierungs- und Ratingsystem ist integraler Bestandteil des Investmentprozess von Salm-Salm & Partner.
Zentrales Kriterium für die Selektion von Einzeltiteln ist die Kreditqualität der Unternehmen. Aufgrund der Vielzahl nicht-bewerteter Bonitäten (non-rated) in der Anlageklasse der Wandelanleihen hat Salm-Salm & Partner frühzeitig ein eigenes Kredit-Rating-System entwickelt. Dieses wird durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft Universal-Investment- Luxemburg S.A., als konform mit dem Versicherungsaufsichtsgesetzt (VAG) eingestuft.
Dadurch stellt Salm-Salm & Partner sicher, dass die Kreditqualität (einschließlich Bilanzkennzahlen, Credit Spreads und Geschäftsrisiken) aller Emittenten, die sich für eine Investition qualifizieren, tiefgehend analysiert und bewertet wird. Als Teil der holistischen Unternehmensbewertung führt Salm-Salm & Partner eine umfassende Aktienanalyse durch.
Die Nachhaltigkeitsanalyse schließt sich an die Bewertung von Marktkapitalisierung, Bonität und Volatilität relevanter Aktien an und verläuft parallel zur Bewertung der Geschäftsmodelle, Bilanz, Kapitalstruktur, sowie regionalen und sektoralen Verteilung der Unternehmen.
Zunächst werden alle Unternehmen einem Ausschluss-Screening in verschiedenen Geschäftsfeldern und -praktiken unterzogen. Im folgenden Schritt wird ein Nachhaltigkeitsrating, der sogenannten „ESG Performance Score“ vergeben.
Salm-Salm & Partner verwendet für den weiteren Auswahlprozess nur Aktien, die den Analysen und Ausschlusskriterien standhalten und deren Emittenten einen ESG Performance Score von mindestens 4 vorweisen können. Die Skala reicht von 0 bis 10.
Das Negativscreening erfolgt auf Basis der Online-Plattform von MSCI ESG, die Auswertung der Positivkriterien erfolgt dagegen vornehmlich auf Basis der für Salm-Salm & Partner eigens entwickelten Best-in-Class-Rating-Systematik.
Dem absoluten Best-in-Class-Ansatz liegt die Tatsache zugrunde, dass die ökologischen und sozialen Herausforderungen in den einzelnen Branchen sowie für Unternehmen und Staaten sehr unterschiedlich ausgeprägt sind.
Salm Sustainability Convertible Fondsspezifische Veröffentlichungen nach Art. 8 der SFDR
Beschreibung der Art und Weise, wie Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen einbezogen werden sowie das Ergebnis der Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite
Die Gesellschaft bezieht im Rahmen ihres Investmentprozesses alle relevanten finanziellen Risiken in ihre Anlageentscheidung mit ein und bewertet diese fortlaufend. Dabei werden auch alle relevanten Nachhaltigkeitsrisiken im Sinne der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („nachfolgend Offenlegungs-Verordnung“) berücksichtigt, die wesentliche negative Auswirkungen auf die Rendite einer Investition haben können.
Als Nachhaltigkeitsrisiko wird ein Ereignis oder eine Bedingung im Bereich Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung bezeichnet, dessen beziehungsweise deren Eintreten erhebliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte. Nachhaltigkeitsrisiken können demnach zu einer wesentlichen Verschlechterung des Finanzprofils, der Liquidität, der Rentabilität oder der Reputation des zugrundeliegenden Investments führen. Sofern Nachhaltigkeitsrisiken nicht bereits im Bewertungsprozess der Investments berücksichtigt werden, können diese wesentlich negative Auswirkungen auf den erwarteten/ geschätzten Marktpreis und/ oder die Liquidität der Anlage und somit auf die Rendite des Fonds haben. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten erheblich einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen.
Weitere Informationen über die Art und Weise wie Nachhaltigkeitsrisiken in den Investmentprozess einbezogen werden sowie über das mögliche Ausmaß der Auswirkungen der Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite, können Sie bei ausgelagerten Portfoliomangement-Mandaten der Internetseite des jeweiligen Asset Managers entnehmen. Ansonsten finden Sie die Informationen auf der Internetseite der Universal-Investment.
Beschreibung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale
Salm-Salm & Partner berücksichtigt im Zusammenhang mit den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung insbesondere den Askepkt Klimaschutz. In Ergänzung dessen hat Salm-Salm & Partner in Zusammenarbeit mit seinen Datenanbietern ein individuelles ESG-Nachhaltigkeits-Ratingprofil auf Basis einer Vielzahl von Kriterien in Anlehnung an im deutschsprachigen Markt führenden Leitfäden entwickelt. Dabei werden folgende ESG Bereiche berücksichtigt:
Umwelt (Umsatzschwellen):
- Atomenergie (0%)
- Fossile Energien (0%)
- Hochvolumen-Fracking (0%)
- Ölsande (0%)
- Tierversuche (0%)
- Biozide (0%)
- Grüne Gentechnik (0%)
Soziales (Umsatzschwellen):
- Glückspiel (0%)
- Pornografie (0%)
- Spirituosen/Alkohol (10%)
- Tabakwaren (0%)
- Rüstung (0%)
- geächtete Waffen (0%)
- Embryonenforschung (0%)
Unternehmensführung (Umsatzschwellen):
- Ausschluss von kontroversen Geschäftspraktiken (Korruption, Bestechung, Bilanzierung, Steuern, Wettbewerb)
- Normasiertes Screening (ILO-Konventionen, OECD-Richtlinien für MNCs, UN Global Compact, SIPRI)
Für den Fonds wird seit 2017 erstmals der CO2-Footrint erhoben. Zusätzlich werden seit Einführung der SSP Klimaschutzrichtlinie alle Investitionen in Kohle, Gas und Öl ausgeschlossen. Seit 2020 wird zusätzlich ermittelt, welche Klimawirkungen, entlang der 2015 von den Vereinten Nationen beschlossenen Pariser Klimaziele, vom Fonds ausgehen, ausgedrückt in Grad Celsius, als sogenannte "forward-looking" Klima-Metrik.
Wie werden die "beworbenen" ökologischen oder sozialen Merkmale bzw. eine Kombination daraus erfüllt?
Dieser Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Offenlegungs-Verordnung.
Der Salm-Salm Sustainability Convertible Fonds investiert ausschließlich in Titel ökologisch, ökonomisch und ethisch nachhaltig wirtschaftender Unternehmen. Hierdurch erwartet Salm-Salm & Partner die gleichzeitige Einhaltung ethischer Grundsätze und ein besseres langfristiges Risikomanagement der Wandelanleihen begebenden Unternehmen.
Wenden Unternehmen in die investiert wird Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung an?
In der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates sind Transparenzpflichten in Bezug auf ökologische, soziale Aspekte und Aspekte der Unternehmensführung im Rahmen der nichtfinanziellen Berichterstattung festgelegt. Der Fonds investiert ausschlißelich in Unternehmen, die Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung aufzeigen. Es wird erwartet, dass die Unternehmen einen Unternehmensführungskodex im Einklang mit den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften veröffentlichen, in dem sie mindestens soliden Managementstrukturen, eine ordentliche Beziehung zu Arbeitnehmern, Vergütung von Mitarbeitern sowie der Einhaltung der Steuervorschriften ausweisen.
Zur Bewertung der guten Unternehmensführung wird zunächst vorranging auf eine sogenannte "Best-in-Class"-Analyse abgestellt. Hierbei werden Gewichtungen der obersten Ebenen der ESG Unternehmensbewertungen sowie branchenspezifischen Mindestratings als Schwelle definiert, die nicht unterschritten werden darf.
Methoden zur Bewertung, Messung und Überwachung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale
Salm-Salm & Partner arbeitet mit einer Vielzahl von Researchhäusern zusammen, darunter mit bekannten Marktgrößen wie MSCI ESG (https://www.msci.com/esg-integration), als auch mit jungen Start-Ups, wie dem Frankfurter Fintech right. based on science (https://www.2degreecompatible.com). Weitere externe Quellen umfassen Altert Services von Anbietern wie Bloomberg und Google.
Daneben wird der Ausbau komplementärer, überwiegend qualitativer Inhouse-Analysen immer weiter vorangetrieben. Derzeit erheben zwei Analysten zusätzliche Informationen, vor allem auf Basis öffentlich verfügbarer Plattformen und Informationsdienste (u.a. Science Based Targets sciencebasedtargets.org, Clean 200 www.asyousow.org/report-page/2020-clean200, Carbon Underground thecarbonunderground.org, Influence Map influencemap.org/). Ein Großteil dieser internen Analysen stützt sich dabei auf klimabezogene Daten.
Das ESG-Evaluierungs- und Ratingsystem ist integraler Bestandteil des Investmentprozess von Salm-Salm & Partner.
Zentrales Kriterium für die Selektion von Einzeltiteln ist die Kreditqualität der Unternehmen. Aufgrund der Vielzahl nicht-bewerteter Bonitäten (non-rated) in der Anlageklasse der Wandelanleihen hat Salm-Salm & Partner frühzeitig ein eigenes Kredit-Rating-System entwickelt. Dieses wird durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft Universal-Investment- Luxemburg S.A., als konform mit dem Versicherungsaufsichtsgesetzt (VAG) eingestuft.
Dadurch stellt Salm-Salm & Partner sicher, dass die Kreditqualität (einschließlich Bilanzkennzahlen, Credit Spreads und Geschäftsrisiken) aller Emittenten, die sich für eine Investition qualifizieren, tiefgehend analysiert und bewertet wird. Als Teil der holistischen Unternehmensbewertung führt Salm-Salm & Partner eine umfassende Aktienanalyse durch.
Die Nachhaltigkeitsanalyse schließt sich an die Bewertung von Marktkapitalisierung, Bonität, Konvexität und Volatilität relevanter Wandelanleihen an und verläuft parallel zur Bewertung der Geschäftsmodelle, Bilanz, Kapitalstruktur, sowie regionalen und sektoralen Verteilung der Unternehmen.
Zunächst werden alle Unternehmen einem Ausschluss-Screening in verschiedenen Geschäftsfeldern und -praktiken unterzogen. Im folgenden Schritt wird ein Nachhaltigkeitsrating, der sogenannten „ESG Performance Score“ vergeben.
Salm-Salm & Partner verwendet für den weiteren Auswahlprozess nur Wandelanleihen, die den Analysen und Ausschlusskriterien standhalten und deren Emittenten einen ESG Performance Score von mindestens 4 vorweisen können. Die Skala reicht von 0 bis 10.
Das Negativscreening erfolgt auf Basis der Online-Plattform von MSCI ESG, die Auswertung der Positivkriterien erfolgt dagegen vornehmlich auf Basis der für Salm-Salm & Partner eigens entwickelten Best-in-Class-Rating-Systematik.
Dem absoluten Best-in-Class-Ansatz liegt die Tatsache zugrunde, dass die ökologischen und sozialen Herausforderungen in den einzelnen Branchen sowie für Unternehmen und Staaten sehr unterschiedlich ausgeprägt sind.
Salm Balanced Convertible Fondsspezifische Veröffentlichungen nach Art. 6 der SFDR
Beschreibung der Art und Weise, wie Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen einbezogen werden sowie das Ergebnis der Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite
Die Gesellschaft bezieht im Rahmen ihres Investmentprozesses alle relevanten finanziellen Risiken in ihre Anlageentscheidung mit ein und bewertet diese fortlaufend. Dabei werden auch alle relevanten Nachhaltigkeitsrisiken im Sinne der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („nachfolgend Offenlegungs-Verordnung“) berücksichtigt, die wesentliche negative Auswirkungen auf die Rendite einer Investition haben können.
Als Nachhaltigkeitsrisiko wird ein Ereignis oder eine Bedingung im Bereich Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung bezeichnet, dessen beziehungsweise deren Eintreten erhebliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte. Nachhaltigkeitsrisiken können demnach zu einer wesentlichen Verschlechterung des Finanzprofils, der Liquidität, der Rentabilität oder der Reputation des zugrundeliegenden Investments führen. Sofern Nachhaltigkeitsrisiken nicht bereits im Bewertungsprozess der Investments berücksichtigt werden, können diese wesentlich negative Auswirkungen auf den erwarteten/ geschätzten Marktpreis und/ oder die Liquidität der Anlage und somit auf die Rendite des Fonds haben. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten erheblich einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen.
Weitere Informationen über die Art und Weise wie Nachhaltigkeitsrisiken in den Investmentprozess einbezogen werden sowie über das mögliche Ausmaß der Auswirkungen der Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite, können Sie bei ausgelagerten Portfoliomangement-Mandaten der Internetseite des jeweiligen Asset Managers entnehmen. Ansonsten finden Sie die Informationen auf der Internetseite der Universal-Investment.
Dieses Produkt bewirbt weder ökologische oder soziale Merkmale im Sinne der Offenlegungs-Verordnung (Artikel 8) noch wird es als ein Produkt, dass nachhaltige Investitionen zum Ziel hat (Artikel 9), eingestuft.
Klare und knappe Begründung, warum Nachhaltigkeitsrisiken als nicht relevant erachtet werden
Relevante Nachhaltigkeitsrisiken im Sinne der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor, die in maßgeblicher Weise erhebliche negative Auswirkungen auf die Rendite einer Investition haben könnten, werden in den Investitionsentscheidungsprozess, einschließlich der Sorgfaltsprüfungsverfahren nicht einbezogen und daher nicht fortlaufend bewertet. Dies resultiert aus der Anlagestrategie des Produkts. Die erwarteten Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite des Fonds werden nicht als relevant erachtet, da man von keinem wesentlichen negativen Einfluss der Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite ausgeht oder die Wertentwicklung des Finanzprodukts nicht wesentlich beeinflusst wird.
Dieses Produkt bewirbt weder ökologische oder soziale Merkmale im Sinne der Offenlegungs-Verordnung (Artikel 8) noch wird es als ein Produkt, dass nachhaltige Investitionen zum Ziel hat (Artikel 9), eingestuft.
Salm Convertible Plus Fondsspezifische Veröffentlichungen nach Art. 6 der SFDR
Beschreibung der Art und Weise, wie Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen einbezogen werden sowie das Ergebnis der Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite
Die Gesellschaft bezieht im Rahmen ihres Investmentprozesses alle relevanten finanziellen Risiken in ihre Anlageentscheidung mit ein und bewertet diese fortlaufend. Dabei werden auch alle relevanten Nachhaltigkeitsrisiken im Sinne der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („nachfolgend Offenlegungs-Verordnung“) berücksichtigt, die wesentliche negative Auswirkungen auf die Rendite einer Investition haben können.
Als Nachhaltigkeitsrisiko wird ein Ereignis oder eine Bedingung im Bereich Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung bezeichnet, dessen beziehungsweise deren Eintreten erhebliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte. Nachhaltigkeitsrisiken können demnach zu einer wesentlichen Verschlechterung des Finanzprofils, der Liquidität, der Rentabilität oder der Reputation des zugrundeliegenden Investments führen. Sofern Nachhaltigkeitsrisiken nicht bereits im Bewertungsprozess der Investments berücksichtigt werden, können diese wesentlich negative Auswirkungen auf den erwarteten/ geschätzten Marktpreis und/ oder die Liquidität der Anlage und somit auf die Rendite des Fonds haben. Nachhaltigkeitsrisiken können auf alle bekannten Risikoarten erheblich einwirken und als Faktor zur Wesentlichkeit dieser Risikoarten beitragen.
Weitere Informationen über die Art und Weise wie Nachhaltigkeitsrisiken in den Investmentprozess einbezogen werden sowie über das mögliche Ausmaß der Auswirkungen der Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite, können Sie bei ausgelagerten Portfoliomangement-Mandaten der Internetseite des jeweiligen Asset Managers entnehmen. Ansonsten finden Sie die Informationen auf der Internetseite der Universal-Investment.
Dieses Produkt bewirbt weder ökologische oder soziale Merkmale im Sinne der Offenlegungs-Verordnung (Artikel 8) noch wird es als ein Produkt, dass nachhaltige Investitionen zum Ziel hat (Artikel 9), eingestuft.
Klare und knappe Begründung, warum Nachhaltigkeitsrisiken als nicht relevant erachtet werden
Relevante Nachhaltigkeitsrisiken im Sinne der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor, die in maßgeblicher Weise erhebliche negative Auswirkungen auf die Rendite einer Investition haben könnten, werden in den Investitionsentscheidungsprozess, einschließlich der Sorgfaltsprüfungsverfahren nicht einbezogen und daher nicht fortlaufend bewertet. Dies resultiert aus der Anlagestrategie des Produkts. Die erwarteten Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite des Fonds werden nicht als relevant erachtet, da man von keinem wesentlichen negativen Einfluss der Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite ausgeht oder die Wertentwicklung des Finanzprodukts nicht wesentlich beeinflusst wird.
Dieses Produkt bewirbt weder ökologische oder soziale Merkmale im Sinne der Offenlegungs-Verordnung (Artikel 8) noch wird es als ein Produkt, dass nachhaltige Investitionen zum Ziel hat (Artikel 9), eingestuft.
Unsere Nachhaltigen Fonds
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